Auktionsbedingungen
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig
im Namen und auf Rechnung der Einlieferer. Die Einlieferer
sind am Ende der
Katalogbeschreibung durch in Klammern gesetzte Nummern gekennzeichnet.
Der Bieter erwirbt im eigenen Namen und für eigene Rechnung,
wenn er nicht vor Beginn der Versteigerung Name und Anschrift
seines Auftraggebers schriftlich angibt.
2. Das Versteigerungsgut kann vor der Versteigerung
besichtigt und auf Gefahr des Interessenten geprüft werden. Die
Gegenstände sind in der Regel gebraucht und werden in
dem Zustand zugeschlagen, in dem sie sich beim Zuschlag befinden.
Die nach bestem Wissen abgegebenen Erklärungen und Angaben
des Auktionshauses sind keine zugesicherten Eigenschaften
i.S.d. §§ 459 ff BGB. Nach erfolgtem Zuschlag können
Reklamationen nicht mehr berücksichtigt werden; jede
Gewährleistung ist, soweit gesetzlich zulässig,
ausgeschlossen.
3. Der Versteigerer hat das Recht, Katalognummern
nicht anzubieten, zu vereinen, außerhalb der Reihe anzubieten
oder zurückzuziehen.
4. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Meistbietenden.
Erfolgt der Zuschlag unter Vorbehalt, so ist der Bieter an
sein Gebot gebunden.
5. Geben mehrere Bieter gleichzeitig ein
gleichlautendes Gebot ab, entscheidet der Versteigerer
nach eigenem Ermessen.
Uneinigkeiten über das letzte Gebot oder einen Zuschlag
können durch nochmaliges Angebot der Sache behoben werden.
6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung des Kaufpreises (Gebot nebst Aufgeld) an das Auktionshaus. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr unmittelbar auf den Käufer über; das Eigentum wird erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises übertragen. Lagerung, Verpackung und Versand erfolgen grundsätzlich auf Kosten und Gefahr des Käufers. Bei Erwerb von Objekten, die verpackt ein Gurtmaß (Umfang + längste Seite) von 3 Metern überschreiten, kann der Versand nur eingeschränkt gewährleistet werden. In diesem Fall müssen die Objekte abgeholt werden oder der Käufer beauftragt eine Spedition für Versand und Verpackung. Im Falle eines Widerrufs und der erfolgten Rücksendung der Ware erstatten wir das Porto der Hinsendung.
7. Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus der Zuschlagssumme
sowie einem Aufgeld von 17 % zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
8. Der Kaufpreis ist fällig mit dem Zuschlag. Die zugeschlagenen
Gegenstände sind binnen sechs Werktagen abzunehmen.
Die Auslieferung erfolgt grundsätzlich nur gegen sofortige
Zahlung des Kaufpreises in Euro in bar, gegen Ausstellung
eines Euroschecks in Verbindung mit einer Scheckkarte, durch
bankbestätigten Scheck oder durch Banküberweisung.
9. Bleibt der Käufer mit der Annahme der ersteigerten
Gegenstände oder der Zahlung des fälligen Kaufpreises
in Rückstand, so ist das Auktionshaus berechtigt, auf
Abnahme bzw. auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung
zu klagen oder vom Vertrag zurückzutreten. Für
daraus resultierende Verluste haftet der Käufer und
geht seiner Rechte aus dem vorangegangenen Zuschlag verlustig.
Er hat auf einen eventuellen Mehrerlös keinen Anspruch
und wird nicht zu einem weiteren Gebot zugelassen.
10. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so berechnet
das Auktionshaus Zinsen in Höhe von 2 % je angebrochenem
Monat. Ansprüche auf Ersatz weiterer Schäden werden
vorbehalten. Dazu gehören auch Währungs- und Zinsverluste
sowie der Kostenaufwand für die Rechtsverfolgung. Bei
Zahlungsverzug wird mit Zugang der zweiten Mahnung ein Säumniszuschlag
in Höhe von 3 % der Gesamtforderung erhoben.
11. Kaufgelder, Kaufrückstände
sowie Nebenleistungen kann das Auktionshaus in Vertretung
des Einlieferers in eigenem
Namen einziehen bzw. einklagen.
12. Angegebene Schätzpreise sind nicht Limite, sondern
Anhaltspunkte insbesondere für auswärtige Interessenten,
die nicht selbst an der Versteigerung teilnehmen können.
Ein im Katalog oder ein vom Auktionator genannter Schätzpreis
oder Aufrufpreis ist eine nach bestem Wissen und Gewissen
abgegebene Erklärung. Sie ist immer als bloße
Meinungsäußerung anzusehen. Ansprüche irgendwelcher
Art können hieraus nicht hergeleitet werden.
13. Die Versteigerungsbedingungen gelten
sinngemäß auch
für den Nachverkauf nach der Auktion oder den Freihandverkauf.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist - soweit gesetzlich
zulässig - Leipzig.
15. Die Versteigerung von Objekten des Dritten
Reiches erfolgt ausschließlich zur staatsbürgerlichen Aufklärung,
zu Kunst-, Wissenschafts-, Forschungs- oder Lehrzwecken bezüglich
historischer Vorgänge.
16. Durch Abgabe eines Gebotes oder Erteilung
eines schriftlichen Auftrages erkennt der Käufer die
Versteigerungsbedingungen an.
17. Die im Katalog befindlichen Abbildungen sind das Eigentum
des Kunstauktionshauses Leipzig und von uns erstellt.
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